Der Schweizer Wesens- und Anlagetest

 

Es folgt eine Abschrift aus dem Schweizer Yearbook 1998/1999:


Zielsetzung ist ein möglichst breites Erfassen der rassetypischen Anlagen.

Eine wichtige Voraussetzung zum guten Gelingen des Wesens- und Anlagetests ist, dass alle Teilnehmer in gelöster Stimmung und ohne Hektik rechtzeitig auf dem Gelände erscheinen.

Der Hund sollte vorgängig genügend Zeit gehabt haben, sich zu Lösen und zu Bewegen.

1. Sobald die Gruppe vollzählig ist (in der Regel 4 Hunde pro Gruppe), werden sie vom Wesensrichter begrüsst und nach den Lebensumständen ihres Hundes befragt. Anschliessend führt er sie zum Formwertring.

2. Ein vom SK anerkannter Schönheitsrichter für Retriever bewertet die Hunde einzeln, inbezug auf das äussere Erscheinungsbild und erteilt die Qualifikation , je nachdem , wie der Hund dem Rassestandard entspricht. Für die Zuchtzulassung ist die mindest Formwertnote ' sehr gut ' erforderlich. Formwert 'gut ' führt zum Ausschluss.
Damit der Hund vorteilhaft bewertet werden kann, sollte er in einem flüssigen Trab vorgeführt werden. Für die Dauer von einigen Minuten, sollte er ruhig und Aufmerksam hingestellt werden.
Die Gebisskontrolle sollte problemlos vorgenommen werden können.
Während dem Vorführen im Trab werden aus einer Distanz von 30- 50 Metern zwei Schüsse abgegeben.

3. Beim nächsten Posten wird das Sozialverhalten des Hundes, gegenüber Menschen und Artgenossen, sein Spieltrieb und seine Apportierfreudigkeit geprüft. Er sollte dabei weder unsicher noch misstrauisch ausweichend ( schwerer Fehler ), weder ängstlich noch aggressiv reagieren (Ausschlussgrund).
Der Führer sollte in der Lage sein, seinen Hund auch ohne Gegenstand zum Spiel mit ihm zu motivieren. Der Wesensrichter stellt aber einige Gegenstände zum Spielen und Apportieren zur Verfügung. Fehlender Spieltrieb und fehlender Bringtrieb werden als schwere Fehler taxiert, fehlender Beutetrieb gilt als Ausschlussgrund!

4. Als nächstes wird die Schussfestigkeit geprüft. Alle Teilnehmer der Gruppe stellen sich in einer Linie auf und setzten sich, auf das Zeichen des Wesensrichter hin, in Bewegung. Während des Maschierens wird aus einer Distanz von ca. 25 Metern ein Schuss abgegeben, worauf die Gruppe anhält. Der Wesensrichter bezeichnet nun einen Hund der Gruppe, das von ihm ausgeworfene Dummy (Apportiergegenstand) zu holen und zu seinem Meister zurückzubringen. Dieses Vorgehen wird für jeden Hund der Gruppe wiederholt. Reagiert der Hund schreckhaft auf den Schuss, erholt er sich jedoch innert kurzer Zeit und lässt sich wieder motivieren, gilt dieses Verhalten als schwerer Fehler.
Reagiert er nachhaltig schreckhaft resp. schussscheu, führt dies zum Ausschluss.

5. Beim nachfolgenden Posten wird das Verhalten des Hundes auf Umwelteinflüsse geprüft.
Er wird mit verschiedenen optischen und akustischen Gegenständen des Alltages konfrontiert. Diesen soll er gelassen und unbeeindruckt begegnen. Lässt er sich von den Einflüssen beeindrucken, oder versucht sich zu entziehen, ist dies ein schwerer Fehler. Zeigt er Angst oder Aggressivität, wird er ausgeschlossen.

6. Der vorletzte Test gibt Auskunft über die Nase des Hundes. Auf der zu passierenden Strecke sind vier mit Duftstoff geimpfte Dummys ausgelegt. So, wie der Hund auf einem Spaziergang überall schnüffelt, wo er etwas riecht, soll er auch hier die Witterung der Dummys aufnehmen. Nicht feststellbare Witterungsaufnahme ist ein schwerer Fehler.

7. Zum Abschluss darf der Hund ins Wasser. Er soll ein paar Züge schwimmen, sobald er keinen Boden mehr hat. Geht er ins Wasser, schwimmt jedoch nicht, zählt dies als schwerer Fehler, geht er nicht ins Wasser, ist das ein Ausschlussgrund!

8. Der Wesens- und Anlagetest ist bestanden, wenn kein Ausschlussgrund oder weniger als drei schwere Fehler festgestellt wurden.