Es folgt eine Abschrift aus dem Schweizer Yearbook
1998/1999:
Zielsetzung ist ein möglichst breites Erfassen der rassetypischen
Anlagen.
Eine wichtige Voraussetzung zum guten Gelingen des Wesens- und Anlagetests
ist, dass alle Teilnehmer in gelöster Stimmung und ohne Hektik
rechtzeitig auf dem Gelände erscheinen.
Der Hund sollte vorgängig genügend Zeit gehabt haben, sich
zu Lösen und zu Bewegen.
1. Sobald die Gruppe vollzählig ist (in der Regel 4 Hunde pro Gruppe),
werden sie vom Wesensrichter begrüsst und nach den Lebensumständen
ihres Hundes befragt. Anschliessend führt er sie zum Formwertring.
2. Ein vom SK anerkannter Schönheitsrichter für Retriever
bewertet die Hunde einzeln, inbezug auf das äussere Erscheinungsbild
und erteilt die Qualifikation , je nachdem , wie der Hund dem Rassestandard
entspricht. Für die Zuchtzulassung ist die mindest Formwertnote
' sehr gut ' erforderlich. Formwert 'gut ' führt zum Ausschluss.
Damit der Hund vorteilhaft bewertet werden kann, sollte er in einem
flüssigen Trab vorgeführt werden. Für die Dauer von einigen
Minuten, sollte er ruhig und Aufmerksam hingestellt werden.
Die Gebisskontrolle sollte problemlos vorgenommen werden können.
Während dem Vorführen im Trab werden aus einer Distanz von
30- 50 Metern zwei Schüsse abgegeben.
3. Beim nächsten Posten wird das Sozialverhalten des Hundes, gegenüber
Menschen und Artgenossen, sein Spieltrieb und seine Apportierfreudigkeit
geprüft. Er sollte dabei weder unsicher noch misstrauisch ausweichend
( schwerer Fehler ), weder ängstlich noch aggressiv reagieren (Ausschlussgrund).
Der Führer sollte in der Lage sein, seinen Hund auch ohne Gegenstand
zum Spiel mit ihm zu motivieren. Der Wesensrichter stellt aber einige
Gegenstände zum Spielen und Apportieren zur Verfügung. Fehlender
Spieltrieb und fehlender Bringtrieb werden als schwere Fehler taxiert,
fehlender Beutetrieb gilt als Ausschlussgrund!
4. Als nächstes wird die Schussfestigkeit geprüft.
Alle Teilnehmer der Gruppe stellen sich in einer Linie auf und setzten
sich, auf das Zeichen des Wesensrichter hin, in Bewegung. Während
des Maschierens wird aus einer Distanz von ca. 25 Metern ein Schuss
abgegeben, worauf die Gruppe anhält. Der Wesensrichter bezeichnet
nun einen Hund der Gruppe, das von ihm ausgeworfene Dummy (Apportiergegenstand)
zu holen und zu seinem Meister zurückzubringen. Dieses Vorgehen
wird für jeden Hund der Gruppe wiederholt. Reagiert der Hund schreckhaft
auf den Schuss, erholt er sich jedoch innert kurzer Zeit und lässt
sich wieder motivieren, gilt dieses Verhalten als schwerer Fehler.
Reagiert er nachhaltig schreckhaft resp. schussscheu, führt dies
zum Ausschluss.
5. Beim nachfolgenden Posten wird das Verhalten des Hundes auf Umwelteinflüsse
geprüft.
Er wird mit verschiedenen optischen und akustischen Gegenständen
des Alltages konfrontiert. Diesen soll er gelassen und unbeeindruckt
begegnen. Lässt er sich von den Einflüssen beeindrucken, oder
versucht sich zu entziehen, ist dies ein schwerer Fehler. Zeigt er Angst
oder Aggressivität, wird er ausgeschlossen.
6. Der vorletzte Test gibt Auskunft über die Nase des Hundes. Auf
der zu passierenden Strecke sind vier mit Duftstoff geimpfte Dummys
ausgelegt. So, wie der Hund auf einem Spaziergang überall schnüffelt,
wo er etwas riecht, soll er auch hier die Witterung der Dummys aufnehmen.
Nicht feststellbare Witterungsaufnahme ist ein schwerer Fehler.
7. Zum Abschluss darf der Hund ins Wasser. Er soll ein paar Züge
schwimmen, sobald er keinen Boden mehr hat. Geht er ins Wasser, schwimmt
jedoch nicht, zählt dies als schwerer Fehler, geht er nicht ins
Wasser, ist das ein Ausschlussgrund!
8. Der Wesens- und Anlagetest ist bestanden, wenn kein Ausschlussgrund
oder weniger als drei schwere Fehler festgestellt wurden.